Allgemeine Geschäftsbedingungen...
Gültigkeit
Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.
Allgemeines
Hier sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, mit sofortiger Wirkung für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit den Bedingungen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig. Weiterhin gelten die Bedingungen des BGB in neuester Fassung.
Bestellung und Versand
Der Versand erfolgt nach besten Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Frachtschäden und schadhafte Ware aus Lieferungen müssen sofort, jedoch spätestens innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Waren bei uns und beim Paketdienst beanstandet werden. Fehlmengen direkt bei uns.
Kunden, welche die Annahme der bestellten Ware verweigern oder nicht bei der Post abholen, tragen die Kosten der Versandabwicklung und Wiedereinlagerung.
Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Bikeroffice Bingen,
Inhaber: Wolfgang Thomas
Saarlandstr. 184
55411 Bingen
Telefon: 06721-47654
Fax: 06721-9899405
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nicht paketversandfähige Sachen sind uns zu überbringen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Waren, welche nach Kundenspezifikation bestellt werden müssen oder Einzelanfertigungen in unserem Hause, sowie Rennsportartikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen!
Für Bestellungen in unsrem Laden gilt dieses Rücktrittsrecht nicht!
Informationen zur Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung
Mit der folgenden Informationsseite zur Batterieverordnung kommen wir unseren gesetzlichen Hinweispflichten nach.
a. Allgemeines
Batterien enthalten umweltgefährdende Stoffe und dürfen daher nicht in den Hausmüll geworfen werden (gekennzeichnet durch eine durchgestrichene Mülltonne). Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an den Handel oder an von den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Batterien können Sie nach Gebrauch beim Bikeroffice kostenlos zurückgeben. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, die im Sortiment vom Bikeroffice geführt werden oder geführt wurden. Alternativ können Sie Ihre Batterien nach Gebrauch auch sonst überall dort abgeben, wo Ihre gebrauchten Batterien im Sortiment geführt werden oder geführt wurden. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf die Menge, deren Sie sich als Verbraucher üblicherweise entledigen. Sie können Ihre Batterien nach Gebrauch auch in den gesetzlich dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgeben. Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, können den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 BattVO als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 BattVO eingerichtet haben, vereinbaren. Für Batterien, die für besondere Zwecke, insbesondere als Antriebsbatterien oder als ortsfeste Batterien, in gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden, können Sie als Endverbraucher die Art der Rücknahme sowie die Kosten für die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung abweichend von den vorstehenden Ausführungen vereinbaren. Alle Batterien sind durch ein spezielles Symbol gekennzeichnet (durchgestrichene Mülltonne) und mit einem Kürzel versehen.
Die Kürzel im Einzelnen:
Hg: quecksilberhaltige Batterie/Akku
Cd: cadmiumhaltige Batterie/Akku
Pb: bleihaltige Batterie/Akku
b. Starterbatterien
Sofern Sie im Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine gebrauchte Starterbatterie an das Bikeroffice zurückgeben, ist das Bikeroffice zusätzlich zu den unter Punkt a. genannten Vorschriften verpflichtet, ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 inklusive Umsatzsteuer von Ihnen zu erheben. Das Pfand in Höhe von EUR 7,50 (bzw. für Starterbatterien, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben wurden, ist für die Pfanderstattung der Umrechnungskurs des Artikels 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 (ABl. EG Nr. L 359 S. 1) zugrunde zulegen) wird Ihnen im Fall der Rückgabe der Starterbatterie erstattet .Das Bikeroffice kann bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe der Pfandmarke verbinden. Sind Sie ein gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung, können Sie Art und Ort der Rückgabe mit dem Bikeroffice vereinbaren. Die Pfandpflicht entfällt, wenn die Starterbatterie eingebaut in ein Fahrzeug an Sie ab- oder weitergegeben wird.
Preise und Zahlungen
Die Preise auf unserer Homepage verstehen sich ab unserem Lager in EURO inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich Porto und Verpackung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Verpackung wird mit einem Anteil an den Selbstkosten berechnet. Der Rechnungsbetrag wird, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart ist, ohne jeglichen Abzug bei Lieferung per Nachnahme oder vorab per Vorkasse erhoben. In jedem Fall bleibt sämtliche Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Technische Daten und Beschaffenheit der Waren
Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Funktion bleibt vorbehalten. Beschreibungen und bildliche Darstellungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, können ohne Vorankündigung vorgenommen werden.
Schäden, welche durch schadhaft gelieferte Teile entstehen sowie Fremdarbeitzeiten, können nicht ersetzt werden.
Gewährleistung
Wir haften nicht für unsachgemäße Montage, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fremdeinwirkung der gelieferten Ware. Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf einen typischerweise und vorhersehbaren Schaden.Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Reklamationen werden bei offensichtlichen Mängeln nur berücksichtigt, wenn sie binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden, nachdem die Ware unverzüglich untersucht worden ist. Modelländerungen und geringfügige Farbabweichungen sowie technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Auf Teile, welche im Rennsport eingesetzt werden, sowie ECU- Tuning, gibt es weder Garantie noch Gewährleistung. Teile ohne TÜV-Gutachten oder ABE (EG/ABE) sind für den Einsatz auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen.
Pitbikes sind Rennsportfahrzeuge ohne Straßenzulassung, welche im Regelfall einer starker Beanspruchung im Gebrauch unterliegen. Die Funktion eines jeden Fahrzeuges wird vor Auslieferung gründlich überprüft. Der Kunde verpflichtet sich bei Übernahme des Fahrzeuges ebenfalls die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen nach Abnahme des Fahrzeugs werden grundsätzlich nicht anerkannt. Eine Gewährleistung für solche Fahrzeuge ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftung für Sachmangel aus Werkverträgen
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnittsentsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
Haftung für sonstige Schäden
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. 2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt „Haftung für Sachmängel bei Werkverträgen“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt „Haftung für Sachmängel bei Werkverträgen“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.
Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.
Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Erfüllungsort für alle Gewährleistungs- und/ oder Garantieansprüche ist der Firmensitz in Bingen.
Sorgfaltspflicht
Der Käufer verpflichtet sich, alle bei uns bestellte Ware, welche eine technische Veränderung oder eine Umrüstung eines am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Fahrzeugs entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen oder Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Zahlungen und Streitigkeiten im Warenverkehr ist Bingen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
Bingen, den 26.01.18